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Bleibe gesund durch aktiven Sport

Spaß am Sport

Aktiver Sport hält nicht nur gesund, sondern macht in der Gemeinschaft auch richtig Spaß. Darum werde Mitglied in einem der größten Breitensportvereine des Kreises Steinfurt.

 

 

 

 

 

 

Beitragsordnung des  SUS 09 Neuenkirchen e.V.

Die Beiträge i.S. des § 5 der Vereinssatzung werden wie folgt festgesetzt:

 

I. Grundbeiträge

Grundbeiträge sind von allen Vereinsmitgliedern unabhängig ihrer Zugehörigkeit zu einer Abteilung zu entrichten.

Sie betragen monatlich ab 01.01.2016 für...

Erwachsene 9,00 Euro
Kinder und Jugendliche 6,00 Euro
das 2. Familienmitglied 5,00 Euro
bei 3 Familienmitgliedern und mehr 14,00 Euro
ermäßigter Beitrag auf Antrag (ü.65) 2,00 Euro

Die Vergünstigung für Familien gelten nur für Ehegatten und deren minderjährigen Kinder.

 

II. Abteilungsbeiträge

Für alle Abteilungen werden neben den Grundbeiträgen Abteilungsbeiträge erhoben, die nicht
zu den Sonderbeiträgen i.S. des § 1 Abs. 3 der Abteilungsordnung zählen. Die Höhe der Abteilungsbeiträge werden von der Abteilungsversammlung beschlossen.

Sie betragen monatlich ab 01.01.2024 für die Abteilung...

Badminton Kinder und Jugendliche

Erwachsene

1,60 Euro

3,10 Euro

Turnen Kinder und Jugendliche

Erwachsene

0,50 Euro

1,00 Euro

Volkstanz Kinder und Jugendliche

Erwachsene

0,40 Euro

0,80 Euro

Tischtennis Kinder und Jugendliche

Erwachsene

0,90 Euro

1,80 Euro

Fußball Kinder und Jugendliche

Erwachsene

4,20 Euro

7,50 Euro

Handball Kinder und Jugendliche

Erwachsene

2,60 Euro

5,20 Euro

Leichtathletik Stadion Kinder und Jugendliche

Erwachsene

0,50 Euro

1,00 Euro

Leichtathletik Laufgruppe Kinder und Jugendliche

Erwachsene

0,20 Euro

0,30 Euro

Leichtathletik Walking Kinder und Jugendliche

Erwachsene

0,50 Euro

0,50 Euro

Volleyball Kinder und Jugendliche

Erwachsene

0,50 Euro

1,00 Euro

Fitness Kinder und Jugendliche

Erwachsene

1,00 Euro

1,80 Euro

Dart alle 2,50 Euro

 

III. Gebühren

Neben den Beiträgen werden zur Deckung der Verwaltungskosten zusätzlich folgende Gebühren ab dem 01.01.2002 erhoben:

  1. Einmalige Aufnahmegebühr zur Deckung der Kosten der Mitgliederbestandsführung  5,50 EURO

    -bei gleichzeitiger Aufnahme von 2 Familienmitgliedern  8,00 EURO

    -bei gleichzeitiger Aufnahme von 3 und mehr Familienmitgliedern  11,00EURO

  2. Für die Ausstellung von Spielerpässen eine Paßgebühr von  5,50 EURO
  3. Eine Gebühr pro Beitragsfälligkeit für alle Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen von  3,00 EURO
  4. Mahngebühren je Mahnung von 1,50 EURO
  5. Die von den Banken dem Verein in Rechnung gestellten Rücklastschriftgebühren, soweit die Rücklastschrift vom Mitglied verursacht wurde (z.B. nicht rechtzeitige Meldung von Kontenänderungen u.a.), in der tatsächlichen Höhe.

Die Grundbeiträge und Abteilungsbeiträge sind einheitlich am 15.02. und 15.08. eines jeden Jahres zu zahlen und werden per Lastschrift eingezogen.

Schüler und Studenten bis zum vollendetem 27. Lebensjahr, soweit sie über kein eigenes Einkommen verfügen, Grundwehrdienst- bzw. Zivildienstleistende und Behinderte mit Ausweis werden auf Antrag so behandelt, als ob sie das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet hätten.

Die Abmeldung aus dem Verein (Kündigung) muss nach der Satzung des Vereins (s. § 7) in schriftlicher Form erfolgen und ist an den geschäftsführenden Vorstand zu richten:

Anschrift: Spiel und Sport 09 Neuenkirchen e.V., Geschäftsstelle, Haarweg 40, 48485 Neuenkirchen).

Der Austritt kann bis zum 30. Juni oder 31. Dezember eines jeden Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erklärt werden (Poststempel).

Stand 23.12.2022